Zu den einkommensteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit Immobilien durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl I 2012/22, hat das BMF nun zwei Informationen mit Beispielen auf seiner Homepage (http://www.bmf.gv.at ) veröffentlicht, die unter dem Menüpunkt Steuern - Fachinformation abrufbar sind. Dargestellt werden die Rechtslage für private Grundstücksveräußerungen ab dem 1. 4. 2012 (siehe schon Bruckner in ÖStZ 2012/173 sowie ÖStZ 2012/315), die Einschränkung der Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften und die Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums (siehe schon Melhardt/Reinbacher in ÖStZ 2012/316).