Der Gesetzgeber war aus verfassungsrechtlicher Sicht berechtigt, die mit dem StReformG 2005 eingeführte steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen ab dem Jahr 2011 für jene Fälle wieder rückgängig zu machen, in denen der Erwerb im Rahmen eines Konzerns erfolgt. Der VfGH hat die Konzernklausel in § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BBG 2011 auch für Zinsenaufwand bestätigt, der mit vor dem 1. 1. 2011 erfolgten Beteiligungserwerben in Zusammenhang steht, und die eine Verletzung des Vertrauensschutzes geltend machende Beschwerde einer Holding-GmbH abgewiesen: