(Leitner, SWK 6/2012, S. 346)
Die Selbstanzeige gewährleiste eine Rückkehr in die Legalität. Sind durch die kriminellen Praktiken nicht nur Finanzvergehen, sondern auch Korruptionsdelikte begangen worden, gestalte sich ein Ausstieg äußerst schwierig und vielfach ausweglos. Dies werfe massive faktische und rechtliche Probleme auf.