vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH-Urteil zur Ansässigkeit beim "reverse charge"-System: Auswirkungen auch auf die Kleinunternehmerregelung?

Steuerrecht aktuellMag. Kasper DziurdzÖStZ 2012/283ÖStZ 2012, 163 Heft 7 v. 2.4.2012

Im Urteil C-421/10 , Stoppelkamp, hat der EuGH entschieden, dass ein Steuerpflichtiger auch dann nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, wenn er in diesem Mitgliedstaat einen privaten Wohnsitz hat, sich der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit jedoch im Ausland befindet. Sowohl § 19 Abs 1 UStG ("reverse charge") als auch § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) knüpfen an das Kriterium der Ansässigkeit an. Untersucht wird daher, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil in der Rs Stoppelkamp auf die genannten Vorschriften hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!