(Petschnigg, SWK 3/2012, S. 92)
Mit dem EStR-Wartungserlass 2011 erfolgte neben der laufenden Wartung die Anpassung an die Änderungen durch das BBG 2011, das AbgÄG 2011 sowie die LuF-PauschVO 2011. Änderungen, die sich aus der Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen ergeben, sollen gesondert im Zuge der nächsten Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet werden.