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Kommunalsteuerverfahren, Wiederaufnahmegründe, Wissen des GPLA-Prüfers der Gemeinde nicht zurechenbar

JudikaturÖStZ 2012/210ÖStZ 2012, 120 Heft 5 v. 1.3.2012

BAO § 303 Abs 4 (KommStG: §§ 11 und 14 Abs 1)

VwGH 22. 12. 2011, 2010/15/0192

Für die Frage, ob Tatsachen iSd § 303 Abs 4 BAO neu hervorgekommen sind, ist ausschließlich auf den Wissensstand der für die Erhebung der Kommunalsteuer zuständigen Abgabebehörde abzustellen. Die Prüfungstätigkeit des Finanzamts oder des Krankenversicherungsträgers im Rahmen der gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) iSd § 14 Abs 1 KommStG berührt die Abgabenhoheit der Gemeinde in Angelegenheiten der Kommunalsteuer nicht.

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