Mit Urteil vom 12. 5. 2011, VI R 42/10, hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Prozesskosten geändert und sich für die grundsätzliche Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ausgesprochen. Kann das Urteil Auswirkungen auf die österreichische Praxis haben?