Stellt die Veräußerung des Kommanditanteils an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft eine (anteilige) Grundstücksveräußerung dar, auf die die 10- bzw 15-jährige Spekulationsfrist anzuwenden ist? Diese maßgeblich an die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs 1 lit e BAO anknüpfende Rechtsfrage hatte der UFS Wien zu beurteilen. Im Gegensatz zum Finanzamt (vgl auch Rz 6022 EStR 2000) wertete der Senat den Anteilsverkauf jedoch als Veräußerung eines anderen Wirtschaftsguts iSd § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG dessen Spekulationsfrist nur 1 Jahr beträgt.