Ist der (Gesellschafter-)Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zugleich Kommanditist der KG und verwendet er einen von der KG geleasten PKW auch für Privatfahrten, darf die Abgabenbehörde nicht einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug unterstellen, wenn sich den schriftlichen Vereinbarungen mit der KG nicht entnehmen lässt, dass die Sachleistung eine (weitere) Geschäftsführerentlohnung sein soll, und es auch keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die GmbH ihrem Geschäftsführer aufgrund mündlicher oder konkludenter Dienstverträge einen Dienstwagen für Privatfahrten überlassen hat. VwGH 22. 12. 2011, 2008/15/0227.