(Loukota, FJ 12/2011, S. 400)
Seit dem Inkrafttreten des BBG 2011 unterliegen darlehensähnliche Finanzierungen keiner Abgabe mehr, während eigenkapitalähnliche Finanzierungen weiterhin der Gesellschaftsteuer unterliegen. Im Beitrag wird untersucht, inwieweit eine gewinnabhängige Vergütung eines Darlehens bzw eines Genussrechts zur Gesellschaftsteuerpflicht führen kann.