(Lang, ÖStZ 2011/1070, S. 593)
Der EuGH habe im Urteil 15. 11. 2011, C-106/09 P und C-107/09 P (Gibraltar), interessante Aussagen zur beihilferechtlichen Selektivität getroffen und deutlich gemacht, dass die Selektivitätsbeurteilung eine Spielart der gleichheitsrechtlichen Prüfung sei. Das Beihilfeverbot könne in Zukunft noch größere Bedeutung auf dem Gebiet des Steuerrechts erlangen.