Durch das AVOG 2010 wurden die früher sowohl in der BAO als auch im AVOG enthaltenen Regelungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden mit 1. 7. 2010 im AVOG 2010 konzentriert und teilweise auch neu gefasst. Im Hinblick darauf hat das BMF jetzt auch neue Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter mitgeteilt, die den Vorgängererlass vom 5. 2. 2008, ÖStZ 2008/337 ersetzen. Erlass des BMF 16. 12. 2011, BMF-010103/0189-VI/2011.