Die LRL 2012 stellen einen Auslegungsbehelf zur Liebhabereiverordnung BGBl 1993/33 idF BGBl II 1997/358 dar. Die überarbeiteten Liebhabereirichtlinien fassen die geltenden Rechtsansichten zur Liebhabereibeurteilung zusammen. Sie basieren auf den Liebhabereirichtlinien 1997 und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze, Verordnung, Rechtsprechung und Erlässe (Richtlinien). Ab der Veranlagung 2012 sind die LRL 2012 generell anzuwenden. Richtlinie des BMF 1. 1. 2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011.