(Moser, GES 2011/9, S. 419)
Mit dem GesRÄG 2011 wurde einerseits großteils den Vorgaben diverser gesellschaftsrechtlicher EU-Richtlinien Rechnung getragen; diese betreffen Umgründungen (im Wesentlichen Verschmelzungen und Spaltungen) sowie Maßnahmen des Gläubigerschutzes. Andererseits ist es Ziel, eine erhöhte Transparenz der Aktionsstruktur bei AGs umzusetzen.