(Pircher, SWK 33/2011, S 1042)
Mit Beschluss vom 15. 9. 2011, A 2011/0003 bis 0006, hat der VwGH an den VfGH den Antrag gestellt, die PauschalierungsVO als gesetzwidrig aufzuheben. Es könnte sein, dass die von der VO vorgegebenen Beträge nicht mit den Erfahrungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Einklang stünden. De lege ferenda wird ein zweistufiges Prüfungsverfahren vorgeschlagen.