(Prodinger, SWK 33/2011, S 1039)
Der VwGH hat seine bisherige Judikatur zur Investitionszuwachsprämie (IZP) bestätigt. Wenn der Leasingnehmer 100 % des Mindererlöses bei Verwertung tragen muss, liegt ein Ratenkauf vor. Die Neufassung der EStR 2000, wonach bei gleichteiliger Chancen- und Risikotragung jeder Anteil jeweils mindestens 25 % betragen muss, sei unter diesem Gesichtspunkt unverständlich.