(Beiser, RdW 2011/709, S. 691)
Personengesellschaften werden international unterschiedlich besteuert: Einige Staaten besteuern im Durchgriff die Gesellschafter, andere qualifizieren die Gesellschaft als Ertragsteuersubjekt. Beiser geht der Frage nach, wem Einkünfte aus einer Personengesellschaft zuzurechnen sind, wenn Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat die Steuersubjektqualität unterschiedlich beurteilen?