vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höherer Grenzwert für Pensionsabfindungen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/862ÖStZ 2012, 448 Heft 19 v. 10.10.2012

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt ab 1. 1. 2013 11.400 €. Veröffentlichung der Finanzmarktaufsichtsbehörde 3. 10. 2012.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!