(Hirschler, ÖStZ 2012/569 S. 317)
Das Vorliegen einer Bilanz der Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag ist eine der Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG für Einbringungen nach Art III UmgrStG. Der Autor versucht, Mindestkriterien für das Vorliegen einer Bilanz zu identifizieren.