(Schuster, SWK 20/2012, S. 934)
Der VwGH habe im Erkenntnis vom 29. 3. 2012, 2009/15/0197, zu Recht erkannt, dass auch persönlichkeitsbildende Maßnahmen Werbungskosten darstellen können. Die Maßstäbe für die Absetzbarkeit in diesem Bereich seien eng zu setzen, und die Zulässigkeit sei streng zu prüfen.