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Immobilienertragsteuer für Altgrundstücke: 15 % oder 3,5 %?

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2012/820ÖStZ 2012, 436 Heft 18 v. 25.9.2012

(Papst, SWK 19/2012, S. 870)

Altgrundstücke unterliegen seit dem 1. StabG 2012 der pauschalen Immobilienertragsteuer iHv 3,5 % des Veräußerungserlöses, bei erstmaliger Umwidmung nach dem 31. 12. 1987 15 % des Veräußerungserlöses. Ob tatsächlich eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG vorliegt, sei aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen.

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