EStG 1988: § 16 Abs 1 und § 20 Abs 1
VwGH 27. 6. 2012, 2008/13/0156
Kosten für die Wohnsitznahme am Beschäftigungsort sind - mit Ausnahme der zur "doppelten Haushaltsführung" entwickelten Judikatur und der in diesem Zusammenhang notwendigen Begründung eines zweiten Haushalts am Arbeits-(Tätigkeits-)ort (etwa VwGH 23. 11. 2011, 2010/13/0148, und VwGH 22. 12. 2011, 2008/15/0157) - grundsätzlich nach § 20 Abs 1 EStG (als Haushaltsaufwendungen bzw Kosten der Lebensführung) nicht abziehbar.