EStG 1988: § 18 Abs 1 Z 1
VwGH 26. 4. 2012, 2008/15/0234
Übernahm der StPfl gemeinsam mit seiner Ehefrau die elterliche Landwirtschaft und verpflichteten sich die Übernehmer im Übergabsvertrag gemeinsam zur Leistung eines Ausgedinges (Versorgungsrente gegen eine Betriebsübergabe iSd § 18 Abs 1 Z 1 EStG), das im Wesentlichen aus dem Wohnrecht der Übergeber, persönlichen Betreuungsleistungen und einer jährlichen Leibrente von 100.000 S bestand, ist der Sonderausgabenabzug der unstrittig vom StPfl zur Gänze geleisteten Leibrente (Geldrente) nicht deshalb bei ihm nur in Höhe 50 % (50.000 S) möglich, weil im Übergabsvertrag hinsichtlich der Ausgedingsleistungen Gesamtschuldnerschaft der Übernehmer vereinbart war.