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ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2012/775ÖStZ 2012, 409 Heft 17 v. 10.9.2012

(Vondrak, ecolex 7a/2012, S. 567)

Der Artikel setzt sich mit dem Umfang von Gesetzesregelungen auseinander, wobei beispielhaft darauf hingewiesen wird, dass die Stammfassung des § 10 KStG 729 Zeichen benötigte, während die geltende Bestimmung zur Beteiligungsertragsbefreiung einschließlich Verordnung und Anlage 2 zum EStG 23.575 Zeichen umfasst.

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