(Finsterer/Schuchter-Mang, SWK 19/2012, S. 882)
Das Steuerabkommen ermöglicht einerseits eine abgaben- und finanzstrafrechtliche Gesamtbereinigung (Regularisierung) der Vergangenheit und sieht andererseits eine anonyme Abgeltungssteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Die Autoren erörtern die im Abkommen vorgesehenen Handlungsalternativen und Entscheidungsparameter.