(Grabner, SWK 19/2012, S. 866)
Der VwGH habe sich keineswegs im botanischen Dickicht verstrickt, sondern vielmehr in bewundernswerter Weise die Problematik erkannt, die die Anerkennung von Feldkürbissen als Beeren für die Erzeugung von Abfindungsbrand nach sich ziehen würde.