Die Gebühr für Bestandverträge gemäß § 33 TP 5 GebG sorgt schon bei Bestandverhältnissen mit je einem Bestandgeber und Bestandnehmer oft für interessante Rechtsfragen. Bei den - besonders in Universitätsstädten - sehr häufigen Wohngemeinschaften mit mehreren Mietern ergeben sich viele rechtliche Spezialfragen. Was bei der Vergebührung zu beachten ist, wird im Folgenden kurz dargestellt.