(Wiesner, RWZ 2012/49, S. 165)
Der UFS biete mit seinen Entscheidungen immer wieder Stoff zum Nachdenken, ob und wieweit bestehende steuerliche Vorgangsweisen rechtlich gedeckt oder überholt seien. Wiesner verprobt dies am Beispiel der Entscheidungen zur Reichweite der umgründungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfiktion.