(Lehner, GES 2012/5, S. 243)
Nach der BMF-Info vom 16. 5. 2012 sind "Sandwichstrukturen" entgegen dem Wortlaut des Gesetzes zulässig. Die österr Finanzverwaltung folge damit der eindeutigen Rsp des EuGH in der Rs Papillon aus dem Jahr 2008 und gebe ihre bisherige Auffassung auf. Eine derart einbezogene inl Körperschaft gelte jedoch in diesem Fall nicht als "Vollmitglied" einer Unternehmensgruppe.