(Prodinger, SWK 16/2012, S. 767)
Als Sonderausgaben sind ua freiwillige Personenversicherungsprämien absetzbar. Dazu zählen auch Prämien für eine Zusatzkrankenversicherung. Diese seien jedenfalls dann absetzbar, wenn der Steuerpflichtige selbst Versicherungsnehmer ist und die Beiträge leistet. Sonderregelungen lassen den Abzug von für bestimmte andere Personen bezahlten Prämien zu.