(Nemec, UFSjournal 6/2012, S. 236)
Über Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist mit Bescheid abzusprechen. Unzulässig sei die Praxis des Finanzamtes, einen solchen Antrag in eine Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme umzudeuten und mit einer Mitteilung abzulehnen, die den Hinweis enthält, dass dagegen kein Rechtsmittel zulässig sei.