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Rechtsverweigerung des Finanzamtes durch Erlassen einer Mitteilung anstatt eines Bescheides

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/706ÖStZ 2012, 384 Heft 15 und 16 v. 20.8.2012

(Nemec, UFSjournal 6/2012, S. 236)

Über Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist mit Bescheid abzusprechen. Unzulässig sei die Praxis des Finanzamtes, einen solchen Antrag in eine Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme umzudeuten und mit einer Mitteilung abzulehnen, die den Hinweis enthält, dass dagegen kein Rechtsmittel zulässig sei.

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