(Gutl, UFSjournal 6/2012, S. 233)
Die Einreichung eines Rechtsbehelfs mittels Anhangs einer PDF-Datei zu einem E-Mail stelle eine zulässige Einbringungsform dar. In analoger Anwendung der einschlägigen Bestimmungen betreffend die Einreichung von Eingaben und unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung sei daher von einer zulässigen Einreichungsform auszugehen.