(Oberleitner, FJ 6/2012, S. 173)
Nach Ansicht von Oberleitner verbiete der Grundsatz eines fairen Verfahrens eine Bindungswirkung an Verfahren, bei denen keine Parteistellung besteht. Die stattdessen in einer konkreten UFS-Entscheidung vorgeschlagene Nachsicht degradiere den Steuerzahler zum Bittsteller.