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Nochmals: Der Bilanzbuchhalter als Vertreter im Finanzstrafverfahren

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/702ÖStZ 2012, 383 Heft 15 und 16 v. 20.8.2012

(Gaedke, SWK 18/2012, S. 825)

Aus Sicht des Autors lasse sich daraus, dass in § 2 Abs 1 Z 3 BibuG zu Beginn zwar die Abgabenstrafverfahren, in weiterer Folge jedoch nicht die Abgabenstrafbehörden (Finanzstrafbehörden) genannt seien, ein Vertretungsrecht der Bilanzbuchhalter vor Finanzstrafbehörden keineswegs ableiten.

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