Der Beitrag diskutiert die Auswirkungen der Kursgewinnbesteuerung mit dem besonderen Steuersatz auf die Unternehmensbewertung, zumal die einjährige Spekulationsfrist aufgehoben worden ist. Die über das Tax-CAPM ermittelten Eigenkapitalkosten (nach persönlichen Steuern) sind nach wie vor von der Thesaurierungs- bzw Ausschüttungspolitik abhängig, da der Realisationszeitpunkt von Kursgewinnen grundsätzlich von jedem Bewertungssubjekt frei gewählt werden kann und damit der Steuersatz von Kursgewinnen aufgrund von Stundungseffekten tendenziell unter dem Dividenden- bzw Zinssteuersatz liegt. Dieser Umstand ist vor allem bei mehrperiodigen bzw unendlichen Bewertungskalkülen zu berücksichtigen.