Das BMF hat seine Rechtsansicht zur Vereinsbesteuerung mit einem 102-seitigen Erlass aktualisiert. Neben der laufenden Wartung erfolgten die Einarbeitung der geänderten Rechtslage (durch AbgVRefG, BGBl I 2009/20, bis BBG 2012, BGBl I 2011/112) und Anpassungen aufgrund der Überarbeitung der Information zum KommStG (BMF-010222/0260-VI/7/2011) sowie aufgrund des LStR-Wartungserlasses 2010. Erlass des BMF 20. 6. 2012, BMF-010203/0249-VI/6/2012.