EStG 1988: § 108e (§ 6)
VwGH 26. 4. 2012, 2009/15/0165
Für die Annahme eines auch für die Zuerkennung einer Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG begünstigten Teilanschaffungsvorgangs ist das Vorliegen einer vom Parteiwillen getragenen Teillieferung entscheidend (vgl bereits VwGH 28. 10. 2010, 2007/15/0097). Wurde die Lieferung von zwei Hubschraubern in flug- und zulassungsfähigem Zustand und in vertraglich genau festgelegter Konfiguration jeweils als Leistungsgegenstand festgestellt, wobei auch der Gefahrübergang und der Beginn der Gewährleistungsfrist jeweils erst mit der Lieferung der Hubschrauber "ab Werk" erfolgten, war unabhängig von tatsächlich geleisteten Teilzahlungen und einer vom Käufer protokollierten "Teilabnahme" von einem einheitlichen Anschaffungsvorgang (erst) mit der Übergabe der (zulassungsfähigen) Hubschrauber auszugehen.