(Fellner, SWK 13/2012, S. 686)
Dem Beschluss des VfGH vom 30. 11. 2011, G 12/11 ua, liegen Individualanträge zugrunde, die zurückgewiesen wurden, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Fellner untersucht die Verfassungskonformität der präjudiziellen Gesetzesbestimmungen, soweit die Bedenken der Antragsteller aus der Begründung des Beschlusses ersichtlich sind.