(Krumenacker, UFSjournal 5/2012, S. 180)
Die am Reihengeschäft Beteiligten wüssten oftmals nicht, wie die (Rechts-)Beziehungen zwischen den Vorlieferanten bzw dem/n nachfolgenden Abnehmer(n) gestaltet sind. Der Dritte in der Reihe dürfe auf die Richtigkeit der von seinem Lieferanten ausgestellten Rechnung vertrauen, sofern diese Rechnung aus der Sicht des Dritten in der Reihe richtig sein könnte.