(Pülzl, SWK 14/2012, S. 730)
Automatisiert festgesetzte Säumniszuschläge würden sich bei näherer Betrachtung oftmals als nicht haltbar erweisen. Herab- oder Nichtfestsetzungen seien allerdings nur über begründeten Antrag möglich.
(Pülzl, SWK 14/2012, S. 730)
Automatisiert festgesetzte Säumniszuschläge würden sich bei näherer Betrachtung oftmals als nicht haltbar erweisen. Herab- oder Nichtfestsetzungen seien allerdings nur über begründeten Antrag möglich.