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Verrechnungspreisgestaltung mit Entwicklungsländern

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2012/581ÖStZ 2012, 335 Heft 13 v. 5.7.2012

(Roller, SWI 5/2012, S. 219)

Grenzüberschreitende wirtschaftliche Transaktionen finden auch zwischen Gliedgesellschaften eines Konzerns statt. Der Preis der ausgetauschten Ware oder Leistung wird dabei nicht durch Marktkräfte bestimmt, sondern durch die einheitliche Konzernleitung. Die weltweite Anerkennung des Fremdverhaltensgrundsatzes sowie die Einheitlichkeit von Umsetzung und Interpretation seien jedoch nicht gegeben.

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