(Gaier/Leiter, SWI 5/2012, S. 210)
Anhang I des Steuerabkommens enthält die Formel zur Ermittlung der Abgeltungssteuer und mehrere Nebenformeln zur Feststellung bzw Vorberechnung relevanter Variablen. Die Wirkungsweise der Formel sei wesentlich von der Entwicklung der Vermögensstände während der Betrachtungsperioden abhängig.