(Leitner/Brandl, SWK 13/2012, S. 655)
Österreich hat im Jahr 1993 ein Endbesteuerungssystem für bestimmte Kapitalerträge eingeführt und mit einer automatischen Amnestie verbunden. Davor war die Hinterziehungsrate hoch. Das österr Endbesteuerungssystem findet jedoch auf Kapitalerträge aus ausländischen Konten und Depots keine Anwendung.