(Fellner, RdW 2012/319, S. 300)
Fellner kommt zum Ergebnis, dass das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt gleichheitswidrig sei, weil die Anonymität der Betroffenen gewahrt werde und keine Verpflichtung zur Repatriierung der Vermögenswerte bestehe.