Im Rahmen der Entschuldungsmaßnahmen für Griechenland wurden im März 2012 bestehende griechische Staatsanleihen gegen neue Wertpapiere eingetauscht. Dieser Tausch gründet sich auf nationales griechisches Recht, das auch für österreichische Erwerber Anwendung findet. Dieses Rechtsgeschäft erfolgt zwangsweise und daher auch dann, wenn der Anleger nicht den Willen zum Umtausch hat. Wirtschaftlich betrachtet liegt eine Neuregelung der Fälligkeit verbunden mit einem teilweisen Erlass der der Anleihe zugrundeliegenden Forderung vor. Dies führt zu folgenden ertragsteuerlichen Konsequenzen: