(Wurm, SWK 10/2012, S. 533)
Nachdem es bereits im Rahmen der Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen zu einer umfassenden Ausweitung der beschränkten Steuerpflicht für inländische Körperschaften gekommen sei, werde die beschränkte Steuerpflicht zweiter Art mit dem 1. StabG 2012 wesentlich erweitert. Künftig sind auch Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen erfasst.