(Fellner, UFSjournal 4/2012, S. 134)
Entscheidungen von Finanzbehörden zur steuerlichen Behandlung von Internetdomains seien dünn gesät. Die Domain wird nur einmal vergeben und ist umso erfolgreicher im Internetauftritt, je einprägsamer die zugehörige Internetadresse ist. Ihr Wert wird somit von ihrer Prägnanz bestimmt. Es werden hohe Summen bezahlt, um eine aussagekräftige Domain von ihrem bisherigen Inhaber zu erwerben.