(Beiser, RdW 2012/243, S. 235)
Nach Ansicht von Beiser erfordert das StabG 2012 eine Anpassung der Liebhabereiverordnung an die Ausweitung der Reinvermögenszugangstheorie ab 1. 4. 2012. Vor allem seien Wertänderungen von Grund und Boden des Anlagevermögens ab diesem Stichtag bei allen Gewinnermittlungsarten zu erfassen.