(Prodinger, SWK 12/2012, S. 613)
Grundstücksverwaltende Personengesellschaften erzielen außerbetriebliche Einkünfte. Veräußert die KG einzelne Wirtschaftsgüter, könne dem Grunde nach ein Spekulationsgeschäft vorliegen. Die Frist hänge vom jeweiligen Wirtschaftsgut ab. Wird ein Anteil an der Gesellschaft veräußert, sei fraglich, welche Spekulationsfrist zur Anwendung gelange.