Die jahrzehntelang für nahezu selbstverständlich gehaltene Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist in die Diskussion geraten. Es mehren sich einerseits die Zweifel daran, dass der Handelsbilanzgewinn ein dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechender Anknüpfungspunkt für die Besteuerung sein kann, wenn sich das Handelsrecht - wie in Deutschland - unter dem Druck der am Anlegerinteresse orientierten internationalen Rechnungslegungsgrundsätze allmählich vom Vorsichtsprinzip und seinen Ausprägungen im Realisations- und Imparitätsprinzip entfernt. Andererseits wachsen auch beim Fiskus Begehrlichkeiten nach einer Zurückdrängung des Vorsichtsprinzips. Sie haben in Deutschland zu zahlreichen steuerbilanziellen Sonderregelungen geführt, die nun vermehrt zur Überprüfung durch die Finanzrechtsprechung stehen. Einige der Problemfelder, insbesondere mit Bezug zum Imparitätsprinzip, zeigt der nachfolgende Beitrag auf.1